Strafanzeige wegen Verstoß gegen Tierschutzrecht
In den Tierversuchseinrichtungen der Universität Kiel wurden im Jahr 2021 insgesamt 22.497 Tiere wegen Nichtgebrauch getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) haben soeben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel gestellt. Sie verweisen darin auf den nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres, der hier fehle und zeigen die Tötung der Tiere als illegal an.
2021 wurden in den Tierversuchseinrichtungen der Universität Kiel insgesamt 49.146 Tiere gehalten, wovon 22.497 Mäuse, Ratten und Fische* und damit 46 Prozent der Tiere als sogenannter Überschuss getötet wurden.
Nach Aussage der Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist es zwar gängige Praxis, dass Tiere in den Tierversuchseinrichtungen getötet werden, weil sie zu alt sind, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene für das jeweilige Versuchsprojekt haben. Da die Labore keine Verwendung für die Tiere haben und aus Kapazitätsgründen nicht für den lebenslänglichen Unterhalt aufkommen wollen, werden sie als Überschuss entsorgt.
„Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass jede Tötung ohne den nach dem Tierschutzgesetz zwingend erforderlichen vernünftigen Grund einen Straftatbestand darstellt, der mit bis zu drei Jahren Haft belegt werden kann“, erläutert Dr. Barbara Felde, Vorstandsmitglied der DJGT. „Die Strafanzeige gegen den Leiter und Mitarbeiter der Tierhaltung an der Uni Kiel und der darin geäußerte Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung stehen exemplarisch für die in allen Tierversuchslaboren praktizierte und der Öffentlichkeit verschwiegene Entsorgung von unerwünschten Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen“, ergänzt Dipl. Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von ÄgT.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken fest, dass deren Tötung keinem vernünftigen Grund unterliege, was nach einer Rechtsstudie der Vereine auch auf Tiere im Labor übertragbar sei. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte, dass unerwünschte Tauben auf einem Firmengelände nicht getötet werden dürften und verwies auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz.
Aufgrund einer EU-Vorgabe werden seit 2017 erstmals „Überschusstiere“ gezählt. 2017 wurden in Deutschland neben den aus der offiziellen Tierversuchsstatistik hervorgehenden rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren fast 4 Millionen Tiere nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszweck getötet.
Erst im letzten Jahr hatten ÄgT und DJGT Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchslabore wegen illegaler Tiertötungen gestellt. Die Vereine sind sich sicher, dass, ähnlich wie im Falle der Tötung männlicher Küken, die Entsorgung unerwünschter Tiere im Labor von Justiz und Politik nicht mehr länger als vom Tierschutzgesetz gedecktes notwendiges Übel abgetan werden kann.
Weitere Information
Rechtsstudie: Überzählige Tiere in der „Versuchstier“zucht dürfen nicht einfach getötet werden >>
Strafanzeigen gegen Tierlabore treffen ins Schwarze. Pressemitteilung vom 12.05.2022 >>
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>
* Zahl der „Überschusstiere“ an der Universität Kiel laut Artikel „Zu alt oder falsches Geschlecht: Kieler Uni tötet jedes Jahr Tausende ungeeignete Versuchstiere“, Kieler Nachrichten, 24.06.2022:
• 21.583 Mäuse
• 209 Ratten
• 705 Fische